Unser Taxpunktwert liegt bei 1.2 für Privatpatienten sowie bei 1.0 für Sozial- und Krankenversicherungsfälle.                                    (Mögliche Punktebreite gemäss SSO Tarif 1.00-1.70) 


1. Welche Taxpunktwerte werden in der Euler Praxis verwendet?

Kieferorthopädische Behandlungen Kinder (Suva Tarif Dentotar): 1.0

Kieferorthopädische Behandlungen Erwachsene: 1.2

Sozialtarif und Ergänzungsleistungen: 1.0

Privatpatienten: 1.2

Selbstverständlich klären wir Ihren Anspruch auf IV-Leistung ab.

Dr. med. dent. Ulrike Mack ist von der IV anerkannt, kieferorthopädische Abklärungen betreffend der Ziffern 208, 209, 210, 214 und 218 GgV auszuführen. 

2. Bezahlt meine Versicherung die Behandlung?

Ob eine bestehende Versicherung anfallende Kosten ganz oder teilweise übernimmt, muss anhand der anstehenden Behandlungen geklärt werden. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise.

3. In welchem Alter das erste Mal zur Zahnkontrolle?

Im besten Fall ist der erste Besuch mit positiven Eindrücken verknüpft und findet nicht erst statt, wenn das Kind Schmerzen hat. So versteht es, dass eine Behandlung nicht schlimm sein muss. Das Kind kann Vertrauen aufbauen und eine spätere Angst muss gar nicht erst entstehen. Dafür nehmen wir uns Zeit.

Für Kinder unter 6 Jahre gibt es Früherkennungsuntersuchungen, die zur rechtzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dienen. 

Die ers­te Untersuchung der Zähne emp­fiehlt die Schwei­ze­ri­sche Ver­ei­ni­gung für Kin­der­zahn­me­di­zin mit 1.5 bis 2 Jah­ren. In die­sem Al­ter wird zu­nächst eine ers­te "Kon­takt­auf­nah­me" mit der Zahnärztin oder der Den­tal­hy­gie­ni­ke­rin vor­ge­nom­men - zu die­sem Zeit­punkt kann eine dro­hen­de Klein­kind­ka­ri­es noch ab­ge­wen­det wer­den. 

Die erste richtige Untersuchung der Zähne sollte spätestens dann stattfinden, wenn alle Milchzähne durchgebrochen sind (etwa im dritten Lebensjahr). Danach bitten wir Sie mit Ihrem Kind jedes halbe Jahr Prophylaxetermine wahrnehmen.

Gerne beraten wir sie bei der Terminfindung.

4. Wie oft zur Kontrolle?

Ab dem 6. Lebensjahr beginnt das Individualprophylaxe-Programm. Dabei sind zwei Besuche pro Jahr empfohlen. Bei diesen Terminen überprüft die Zahnärztin die Mundhygiene und gibt Ratschläge zur Kariesvermeidung oder klärt Eltern und Kinder über mögliche Ursachen von Karies oder anderen Erkrankungen des Mundraumes auf.

Ab dem 18. Lebensjahr empfehlen wir  eine jährliche Kontrolluntersuchung. So können Zahnschäden frühzeitig erkannt und behandelt werden.

5. Mein Kind hat eine Behinderung - was bietet Ihr uns?

Kinder mit Behinderungen stehen auch zahnmedizinisch vor besonderen Herausforderungen. Deshalb brauchen sie unsere besondere Aufmerksamkeit, Behandlung und Unterstützung. Die Euler Praxis hat sich entschieden, Kinder mit Behinderungen, deren Eltern und Betreuerinnen gezielt zur unterstützen und arbeitet nach dem Programm von ZaZa Care. Darüber hinaus arbeitet mit Frau Fabienne Schenker eine autismuserfahrene und mit verschiedenen Formen der nonverbalen Kommunikation vertraute Praxisassistentin in unserem Team, die Eltern und Kindern zur Seite steht.

Um Ihren individuellen Anforderungen gerecht zu werden, empfehlen wir in einem ersten Schritt den unverbindlichen Erstkontakt per Telefon. Wir hören zu und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welches Vorgehen für ihr Kind den besten und nachhaltigsten Nutzen verspricht. Wenn ein geplantes Vorgehen aufgrund der individuellen Situation nicht erfolgreich ist, ist das kein Problem, sondern Anlass die Situation und die Bedarf gemeinsam noch einmal zu besprechen.

Am besten rufen Sie uns frühzeitig an, damit wir das gewünschte Vorgehen besprechen und uns die nötige Zeit nehmen können.

6. Angst vor der Zahn*ärztin, was bietet Ihr an?

In einem gemeinsamen Gespräch in ruhiger, vertrauensvoller Atmosphäre nehmen wir uns Zeit, gemeinsam herauszufinden, was konkret Ihre Angst oder die Angst Ihres Kindes triggert und bieten Methoden und Techniken an, Trigger auszuschalten und die Angst zu überwinden - sanft, behutsam und geduldig.

7. Meine Zahnspange schmerzt, was kann ich tun?

Ganz wichtig: Die Spange darf nicht weh tun! Wenn es beim Tragen einer Zahnspange zu Schwierigkeiten kommt, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns aufnehmen. Wenn nur etwas locker ist oder ein Gummi abgefallen ist, ist eine Behandlung während unserer Sprechzeiten immer möglich.

Bei Schmerzen muss gleich gehandelt werden. Ausserhalb unserer Behandlungszeiten hilft der Zahnärztliche Notfalldienst: 061 261 15 15 

Das Telefon des Zahnärztlichen Notfalldienstes ist rund um die Uhr erreichbar.